Familienrecht - Scheidung
Wie läuft eine Scheidung ab?
Statistisch gesehen wird mittlerweile jede 2. Ehe geschieden. Ist der Entschluss gefasst, sich scheiden zu lassen, so sind viele Dinge aus dem Familienrecht zu beachten.
Wie schnell bin ich geschieden?
Rechtsanwalt Gebauer ist als Fachanwalt für Familienrecht in Kamen in der Lage, das Scheidungsverfahren so schnell wie möglich und so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dabei ist das Scheidungsverfahren immer nicht nur lediglich beschränkt auf die eigentliche gerichtliche Scheidung. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es eine echte Online-Scheidung nicht gibt, das Gericht hat sie nach § 128 FamFG immer anzuhören.
Wie lange muss ich getrennt leben?
Getrennt sein können Sie bereits in den eigenen vier Wänden mit dem Partner. Sie dürfen nur keine Versorgungsleistungen füreinander erbringen, wie z. B. gemeinsam kochen, Wäsche machen etc. Kurze Versöhnungen unterbrechen auch nicht die Trennung. Bei längeren Versöhnungen beginnt das Trennungsjahr neu zu laufen. Zum Ablauf des Trennungsjahres stellen wir den Scheidungsantrag; zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung muss erst das Trennungsjahr abgelaufen sein, deswegen kann der Antrag auch schon vor Ablauf des Jahres gestellt werden, da im Regelfall die Verhandlung nicht vor Ablauf von einem Monat nach Antragstellung terminiert wird. Dies kann man sich taktisch zunutze machen, wenn es zum Beispiel um einen Zugewinnausgleich geht und man verhindern will, dass der andere sein Vermögen verheimlicht.
Was ist eine Online-Scheidung?
Wir bieten auch Online-Scheidungen an. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie uns alle nötigen Dokumente und Informationen per E-Mail zusenden. Hierzu können Sie Ihre persönliche Online-Akte nutzen. Ein persönliches Erscheinen ist somit nicht vonnöten. Die Scheidung selbst kann jedoch nur vor Gericht stattfinden.
Wie läuft eine Scheidung ab? Das Gericht terminiert nach Ablauf von rund 4 Monaten zur Scheidungsverhandlung. Sie und ihr Ex-Partner werden angehört. Die Anhörung beschränkt sich im Familienrecht allerdings dabei auf ihre Personalien, die Angaben zum Trennungszeitpunkt und ob sie Kinder haben und dann wird geschieden.
Was sind Folgesachen?
Gibt es noch Folgesachen, wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Hausrat, so wird auch darüber verhandelt. Oftmals wird über diese Sachen eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen. Ist alles geregelt, scheidet das Gericht und die Scheidung kann, wenn auf Rechtsmittel verzichtet wird, sofort rechtskräftig werden. Anderenfalls wird die Scheidung nach ca. 6 Wochen rechtskräftig, je nachdem wann die Rechtsmittelfrist von einem Monat zu laufen beginnt. Die Frist beginnt mit Zustellung des Scheidungsbeschlusses zu laufen.
Was ist das Sorgerecht und Umgangsrecht?
Haben Sie bereits eine Familie gegründet, werden auch das Sorge- und Umgangsrecht sowie der Unterhalt für die Kinder wichtig. Sehr entscheidend für das Scheidungsverfahren ist außerdem die Staatsangehörigkeit, da dann unter Umständen das deutsche Recht nicht angewandt werden kann.
Familienrecht - Trennung
Was ich bei der Trennung beachten?
Was muss ich zur Trennung wissen?
Geschieden wird eine Ehe, wenn sie gescheitert ist; § 1565 Abs. 1 Satz 1 BGB. Das Scheitern liegt dann vor, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und wenn die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist.
Wann lebt man getrennt?
Man lebt getrennt, wenn man nicht mehr in einer Lebensgemeinschaft mit seinem Ehepartner leben will und dem anderen seinen eigenen Trennungswillen mitgeteilt hat. Dies ist erforderlich, um den genauen Trennungszeitpunkt bestimmen zu können. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Mitteilung über den Trennungszeitpunkt schriftlich und nachweisbar mitzuteilen.
Ist eine Trennung in der Wohnung möglich?
Ein Getrenntleben in der Ehewohnung ist möglich. Dies bedeutet, dass man nicht unbedingt ausziehen muss, um getrennt zu leben. Es ist darauf zu achten, dass die Wohnung räumlich aufgeteilt wird und damit 2 Haushalts- und Wirtschaftsbereiche entstehen. Gegen ein Getrenntleben in der Wohnung oder dem Haus spricht zum Beispiel gemeinsames Kochen und Waschen. In Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel die Mahlzeiten eingenommen werden, da sie im Zusammenhang mit Umgangskontakten mit den Kindern eingenommen werden, spricht dies nicht gegen die Annahme des Getrenntlebens.
Das gemeinsame Benutzen des Schlafzimmers spricht gegen ein Getrenntleben, hierbei kommt es nicht darauf an, ob physische oder psychische Kontakte stattgefunden haben. Eine Ausnahme würde nur dann gelten, wenn keine andere Möglichkeit des Schlafens im Wohnzimmer oder einem anderen Raum bestanden hat.
Was passiert bei einer Versöhnung?
Versöhnungsversuche unterbrechen das Getrenntleben dann, wenn das Zusammenleben um die 3 Monate stattfand. Scheitert die Versöhnung aus den alten Gründen, so wird eine Versöhnung von 2 bis 3 Monaten nicht zur Unterbrechung der Trennungszeit führen.
Bei einer Trennung unter einem Jahr ist eine Scheidung dann zu scheiden, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt. Eine unzumutbare Härte kann vorliegen, bei Fremdgehen von einiger Dauer, die Geburt eines Kindes aus einer anderen Beziehung, bei Straftaten, wie wiederholte Misshandlungen und Körperverletzungen, schweren Beleidigungen und ernsthaften Bedrohungen.
Bei einer Trennungszeit zwischen 1 und 3 Jahren vermutet das Gesetz, dass die Ehe gescheitert ist; § 1566 Abs. 1 BGB und die Ehe kann geschieden werden, wenn beide Ehepartner einen Antrag stellen oder der andere Ehepartner zustimmt.
Nach 3 Jahren Trennungszeit kann die Ehe auch auf Antrag lediglich eines Ehepartners geschieden werden, auch wenn der andere nicht zustimmt.
Familienrecht - Versorgungsausgleich
Was ist der Versorgungsausgleich?
Was muss man beim Versorgungsausgleich beachten?
Mit der Scheidung wird der Versorgungsausgleich mit durchgeführt. Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehegatten. Es werden nun auch Kapitalleistungen erfasst.
Damit werden die Versorgungsanrechte eines jeden Ehepartners zur Hälfte geteilt und dem anderen gutgeschrieben.
Vom Versorgungsausgleich werden Anwartschaften, wie berufsständische Versorgungen, Versorgungen und der betrieblichen und privaten Altersversorgung.
Der Versorgungsträger berechnet nach Anfrage des Gerichtes den Ehezeitanteil des Anrechtes und schlägt einen Ausgleichswert vor. Dabei gilt die Ehezeit vom Monatsanfang der Heirat bis zum Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags.