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Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2016
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist und das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2015
Guthabenstunden auf einem Arbeitszeitkonto sind abzugelten, mithin drücken sie den Vergütungsanspruch nur in einer anderen Form aus.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.09.2015
Ein Unternehmen, welches IT-Equipment herstellt und in der Folge notwendigerweise den Zugang zum Internet bereitstellen muss, ist berechtigt, seine Arbeitnehmer über einen Keylogger zu kontrollieren, um überprüfen zu können, ob der Arbeitsplatz und der Internetzugang ausschließlich zur Erfüllung der Dienstpflicht genutzt wurden, oder ob über den Internetzugang des Arbeitgebers private Interessen verfolgt wurden.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.06.2016
Bei jeder Betriebsänderung oder bevorstehenden Kündigungen ist ein Sozialplan zu erstellen, der die wegen der Betriebsänderung zu erwartenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleicht oder mildert.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2015
Betriebsrat und Arbeitgeber Können in einem Sozialplan Regelungen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile aufstellen, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Kündigungen entstehen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2015
Der Arbeitnehmer kann nach Zugang der Kündigung vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes einseitig auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2015
Ein Arbeitgeber muss bei einer Massenentlassung eine Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit abgeben, wenn er einer großen Zahl von Arbeitnehmern kündigt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
Nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung auf die Dauer von sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016
Bewirbt sich ein ''Jobinteressent'' auf eine Stellenausschreibung allein mit dem Ziel, bei einer Ablehnung Entschädigungsansprüche nach dem AGG zu stellen, so fällt er nicht unter den Schutz der Gleichbehandlungsrichtlinie.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.07.2016
 

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