Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 19.09.2017
Ein Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 28.03.2017
Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 07.11.2017
Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist von Seiten des Arbeitgebers gegebenenfalls zulässig, wenn der dringende Verdacht besteht, das ein Arbeitnehmer Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung ist.
Landesarbeitsgericht Niedersdachsen, Urteil vom 12.03.2018
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 11.04.2018
Ein Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nicht nach Belieben umsetzen und ihnen gänzlich andere Tätigkeiten zuweisen, als vertraglich vereinbart.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2018
Häufige Kurzerkrankungen können einen Grund für eine arbeitgeberseitige Kündigung darstellen.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.04.2018
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern eine Streikbruchprämie versprechen, um ihren eigenen Interessen nachzukommen und den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2018
Der grundgesetzliche Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2018
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018